Letzte Woche berichtete ich über den Brief von Udo Vetter den er an T-Mobile gesandt hatte, zwecks Stellungnahme zur Freischaltung von Tethering für die Mobilfunkverträge des 1. Complete-Generation. Die Frist die T-Mobile gestellt wurde ist abgelaufen und geantwortet haben sie wie folgt:
Ihr Mandant telefoniert aktuell in den so genannten Complete Tarifen der 1. Generation. In diesen Tarifen können wir Tethering mit dem iPhone leider nicht anbieten.
Damit Sie nachvollziehen können warum dies so ist, hier ein kurzer Rückblick: Seit Mitte Juni 2009 wird Tethering in Deutschland mit dem iPhone 3G/3GS, ab der Software-Version 0S 3.0 angeboten. Erst zum 10. September 2009 hat T-Mobile die technischen Voraussetzungen für Tethering im T-Mobile Netz geschaffen und als Zusatzoption “Modem Nutzung” im Rahmen der Complete Tarife der 2. Generation angeboten.
Vorher war Tethering im T-Mobile Netz mit dem iPhone nicht möglich. Daher gehört es auch nicht zum Leistungsumfang des T-Mobile Vertrags und es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Tethering in den – nicht mehr angeboten – Complete Tarifen der 1. Generation.
Der Leistungsumfang des T-Mobile Vertrags Ihres Mandanten – im Complete Tarif der 1. Generation – ist unverändert. Eine einseitige Änderung des Vertrags durch T-Mobile ist nicht erfolgt. Es besteht auch kein Anspruch, dass T-Mobile das Mobilfunknetz anpasst, um in den älteren Complete Tarifen Tethering mit dem iPhone zu ermöglichen.
Die Nutzung von Tethering wird auch nicht durch T-Mobile mit dem aktuellen Software-Update für das iPhone gesperrt. Das von Ihnen freiwillig durchgeführte Software-Update für das Endgerät wird vom Hersteller Apple zur Verfügung gestellt und nicht von T-Mobile.
Unser Angebot: Ihr Mandant wechselt kostenfrei – ohne Verlängerung der Laufzeit Ihres Vertrags – in einen Complete Tarif der 2. Generation und beauftragt die Zusatzoption “Modem Nutzung”.
Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, sind wir gern für Sie da.
Aus meiner Sicht eine echte Frechheit, Tethering war natürlich noch nie offziell funktionsfähig für die Tarifmodelle der 1. Generation aber man hätte die SIM-Karte in anderen Geräten verwenden dürfen. Dennoch haben einige User dieses Feature “inoffiziell” genutzt. Somit ist diese Antwort einfach aus den Finger gesaugt um uns User und Verbraucher einfach nur ruhig zu stellen und zu hoffen das das Thema an Relevanz bei uns verliert.
Somit kann und will ich nur hoffen das die ins Leben gerufene Petition (http://www.liebe-telekom.org/) erfolgt haben wird, ansonsten werde ich meine Kündigung bei T-Mobile einreichen.




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