Sehr erstaunt bin ich nun auch…
Da ich seit dem Update des iPhone auf die Version 3.1 keinen Anlass mehr hatte es als Modem zu verwenden, habe ich nun auch nur durch Zufall auf Udo Vetter seinen law-Blog gelesen das Funktion sich nicht mehr aktivieren ließe auch durch ein hinzu buchen des Tethering-Option von T-Moble nicht. Aus diesem Grund verfasste er einen Brief, den er umgehend an T-Mobile geschickt hat.
So möchte ich jeden Blogger bitten der ebenfalls einen Vertrag der 1. Generation haben, diesen Beitrag zu verlinken und anderen User darauf aufmerksam zu machen. Wir sind die Kunden und sollten so was einfach nicht mit uns machen lassen.
Hier ein Auszug aus dem Brief von Udo:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihres Kunden Peter J.
Unser Mandant hat einen iPhone-Vertrag der 1. Generation. Mit dem Softwareupdate für das iPhone unseres Mandanten haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering).
Hierzu sind Sie nicht berechtigt. Laut Vertrag ist Leistungsgegenstand, dass unser Mandant über das iPhone oder andere Geräte ins Internet gehen kann. Gemäß der nach wie vor für unseren Mandanten gültigen AGB und der Preisliste ist die Nutzung als Modem nicht untersagt und somit als übliche Nutzung zulässig. Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im 3. Abschnitt “Netzleistung” sogar ausdrücklich die Nutzung als Modem erwähnt und zugelassen wird.
Auch beim eingeräumten Datenvolumen laut Preisliste werden keine Einschränkungen gemacht.
Eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes, wie von Ihnen vorgenommen, ist nicht zulässig. Sie erbringen derzeit Ihre vertragliche Leistung nicht hinreichend, indem Sie unserem Mandanten eine für ihn wichtige Nutzungsmöglichkeit des iPhones vereiteln. Wir fordern Sie auf, unserem Mandanten das Tethering bis spätestens 24. September 2009 zu ermöglichen.
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